Umwelt und Verpackung

Hinweise zu Umwelt und Verpackung

Belehrung nach § 18 Batteriegesetz - BattG (ab 1.12.2009)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien (d.h. aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird, vgl. § 2 Abs. 2 BattG), oder Geräten, die mit Batterien betrieben werden, sind wir als Vertreiber gemäß § 18 BatterieG verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:

Sie sind verpflichtet Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das heißt, dass Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben müssen. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz.

Die bei uns erworbenen Batterien können Sie nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Fragen bzw. Rücksendungen von Batterien sind zu richten an:

SVS Special Vehicles & Services
Herrn Joachim Schneider Holzweg 1
72589 Westerheim
Tel: +49 7333 925 999-0
Fax: +49 7333 925 999-11
email: info@svs-schneider.de

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen. Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, etwa unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft.

Gesetzliches Batteriepfand

Wir ist gem. §10 BattG verpflichtet, pro Batterie Pfand in Höhe von 7,50€ einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie uns keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt oder den Entsorgungsnachweis der Altbatterie von einer Sammelstelle/Wertstoffhof vorweisen kann. Nachdem Sie die Starterbatterie erhalten haben, können Sie Ihre Altbatterie bei einer örtlichen Sammelstelle entsorgen. Bitte lassen Sie sich hierfür eine Quittung/Entsorgungsnachweis geben. Anschließend können Sie diesen Entsorgungsnachweis unter Angabe seiner Rechnungsnummer sowie Ihrer Bankverbindung zur Erstattung des Batteriepfands an uns einschicken. Aufgrund der Gefahrengutklassifizierung von Starterbatterien ist ein Versand der Altbatterie an uns sehr umständlich, Sie können die Batterie jedoch an der im Impressum genannten Adresse abgeben.

Belehrung nach der § 8 Abs. 1 (AltölV)

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl sowie Ölfiltern, sind wir als Händler gemäß der der AltölV verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren. Wir weisen sie darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss. Sie können Altöl in der Menge des bei bei uns gekauften Frischöls sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle kostenlos an unserem Verkaufsort während der Betriebszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken. Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen ggf. auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe. Verkaufsort des Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöls ist:

SVS Special Vehicles & Services
Herrn Joachim Schneider
Holzweg 1
72589 Westerheim
Tel: +49 7333 925 999-0
Fax: +49 7333 925 999-11
email: info@svs-schneider.de
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